Gemeindesozialhilfeanstalt

 
GOSP Wyry

KONTAKT:

ul. Dąbrowszczaków 107
43-175 Wyry
Tel.: 32 323-02-38
gops@gopswyry.eu
www.gopswyry.eu

Leiterin der Anstalt: Alicja Gugała-Gołąbiewska

Sozialarbeiter: 32 323-02-38
Familienleistungen und Unterhaltsfonds: 32 218-72-74 

Öffnungszeiten:

  • Montag 7:30 – 17:00 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag: 7:30 – 15:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 – 14:00 Uhr

Sprechstunden in der Filiale in Gostyń, ul. Pszczyńska 368

  • Dienstag: 9:00 – 10:30 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 – 10:30 Uhr

Empfang der Interessenten durch die Leiterin der Anstalt:

  • Montag 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Gemeindesozialhilfeanstalt in Wyry wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates im November 1991 gegründet. Ihre Tätigkeit begann sie im Januar 1992. Die Anstalt ist eine staatlich finanzierte Einheit der Gemeinde Wyry. Die Reichweite der Tätigkeit umfasst die Gemeinde Wyry, die aus den Ortschaften Wyry und Gostyń besteht. In Gostyń befindet sich die Filiale der Anstalt bei ul. Pszczyńska 368, wo die Mitarbeiter in o.g. Uhrzeiten Dienst haben. Die Tätigkeit der Anstalt beruht vor allem auf dem Gesetz über die Sozialhilfe, Gesetz über Familienleistungen, Gesetz über Ersatzsorge.

Die Anstalt führt das ARCHIV FÜR KUNDEN DER SOZIALHILFE UND ERTEILTEN SOZIALLEISTUNGEN, welche auf Antrag der interessierten Anstalten gemäß dem Gesetz über die Personendatenschutz zur Verfügung gestellt werden.

GEMEINDEAUSSCHUSS FÜR BEWÄLTIGUNG DER ALKOHOLPROBLEME

NIEDERLASSUNG IN WYRY

ul. Dąbrowszczaków 107
43-175 Wyry
Tel.: 32 2187243 

NIEDERLASSUNG IN GOSTYŃ

ul. Pszczyńska 370
43-176 Gostyń
Tel: 32 218 75 21

www.gopswyry.eu/gminna-komisja-rozwiazywania-problemow-alkoholowych/

Öffnungszeiten:

  • Am ersten und zweiten Werkmontag des jeweiligen Monats berät von 16.00 bis 18.00 ein Psychologe, Pädagoge, Jurist und ein Mitglied des Abstinenzclubs „Powrót”
  • Am jeden vierten Montag des jeweiligen Monats berät vom 16.00-18.00 ein Jurist, Pädagoge, und ein Mitglied des Abstinenzclubs “Powrót”.

Am jeden dritten Arbeitsmontag des jeweiligen Monats sammeln sich um 16:30 Uhr die Mitglieder des Gemeindeausschusses für die Bewältigung der Alkoholprobleme, um die laufenden Angelegenheiten bezüglich Personen und Familien, die mit dem Problem der Alkoholmissbrauch betroffen sind, zu prüfen. 

 


Kinderhorte

Gemeindekinderhort in Wyry

Die Gemeindekinderhorte in Wyry und Gostyń dienen als Tagesbetreuungs- und Erziehungsanstalten, sie funktionieren als Abteilung der Gemeindesozialhilfeanstalt in Wyry, die die Bestimmungen des Beschlusses über „Unterstützung der Familie und Ersatzbetreuung“ zwecks Unterstützung der Erziehungsfunktion der Familie realisiert.

Day Care

KONTAKT:

ul. Ks. Bojdoła 3a
43-175 Wyry
tel.: 601 942 180
swietlica@wyry.pl
www.gopswyry.eu/swietlice-srodowiskowe/wyry/

Dienstzeiten:

  • Werktage: von Montag bis Freitag von 14.00-18.00 Uhr,
  • schulfreie Tage – Sommerferien, Winterferien und Weihnachtsurlaub: von Montag bis Freitag von 10.00-14.00 Uhr

Die Anstalt ist für die Kinder und Jugendliche im Alter vom 6 bis 12 Jahren, die die Grundschule besuchen und auf dem Gebiet der Gemeinde Wyry wohnen, bestimmt. Die Leistungen in Form des Rechts auf Nutzung der Leistungen des Kinderhorts können auf Antrag der Eltern oder Kinderbetreuers, sowie von Amts wegen auf Antrag eines Sozialmitarbeiters, Schulpädagogen oder einer anderen Person zuerkannt werden, wenn die Eltern ihre Zustimmung geben.

Der Aufenthalt des Kindes in der Anstalt ist freiwillig und kostenfrei. 


Gemeindekinderhort in Gostyń

 

Community Day Care Centre in Gostyń

KONTAKT:

ul. Pszczyńska 370
43-176 Gostyń
tel.: 32 21875 21
swietlicagostyn@gmail.com
www.gopswyry.eu/swietlice-srodowiskowe/gostyn/

Dienstzeiten:

  • Werktage: von Montag bis Freitag von 11.00-17.00 Uhr,
  • schulfreie Tage – Sommerferien, Winterferien und Weihnachtsurlaub: von Montag bis Freitag von 10.00-15.00 Uhr

Die Anstalt ist für die Kinder und Jugendliche im Alter vom 6 bis 12 Jahren, die Grundschule besuchen und auf dem Gebiet der Gemeinde Wyry wohnen, bestimmt. Die Leistungen in Form des Rechts auf Nutzung der Leistungen des Kinderhorts können auf Antrag der Eltern oder Kinderbetreuers, sowie von Amts wegen auf Antrag eines Sozialmitarbeiters, Schulpädagogen oder einer anderen Person  zuerkannt werden, wenn die Eltern ihre Zustimmung geben.

Der Aufenthalt des Kindes in der Anstalt ist freiwillig und kostenfrei.